Die EU-Führerscheinauflagen

EU-Führerschein (Punkt 12 = Auflagen) - Quelle: Bundesdruckerei
EU-Führerschein (Punkt 12 = Auflagen) - Quelle: Bundesdruckerei

Die Europäische Union hat einheitliche Regelungen geschaffen, um Auflagen und Beschränkungen von Führerscheininhabern festzulegen. Bei einer Überprüfung gemäß § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beziehungsweise bei einer Gutachtenerstellung durch einen Sachverständigen werden Beschränkungen und Auflagen ermittelt.

Diese werden dann in verschlüsselten Zahlen in Ihren Führerschein eingetragen. Diese Schlüsselzahlen sind allgemein gehalten, zeigen fachkundigen Personen aber an, welche behindertengerechte Zusatzausrüstung Sie zum sicheren Führen eines Fahrzeuges benötigen.

WICHTIG:
Die Kennziffern und die dahinterstehenden Bezeichnungen, die im Führerschein eingetragen werden, sind allgemein formuliert und können die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse des Führerscheininhabers nicht berücksichtigen. Damit Sie einen optimalen Umbau erhalten, ist es wichtig, dass Sie sich in einem Fachbetrieb beraten und dort ein vollständiges Angebot erstellen lassen.

Führerscheinauflagen:

(Auszug aus der Liste der Schlüsselzahlen der EU)

Die Tabelle listet die EU-Führerscheinauflagen auf.
Schlüssel-Nr. Bedeutung
  Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.
1 Sehhilfe und/oder Augenschutz
2 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
3 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
5 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 ... Nur bei Tageslicht
05.02 ... In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region ...
05.03 ... Ohne Beifahrer/Sozius
05.04 ... Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
05.05 ... Nur mit Beifahrer der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
05.06 ... Ohne Anhänger
05.07 ... Nicht gültig auf Autobahnen
05.08 ... Kein Alkohol
10 Angepasste Schaltung
15 Angepasste Kupplung
20 Angepasste Bremsmechanismen
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
35 Angepasste Bedienvorrichtungen
40 Angepasste Lenkung
42 Angepasste(r) Rückspiegel
43 Angepasster Fahrersitz
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 ... Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 ... (Angepasste) handbetätigte Bremse
44.03 ... (Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04 ... Angepasste Beschleunigungsmechanismen
44.05 ... Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06 ... Angepasste Rückspiegel
44.07 ... Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08 ... Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1)
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
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