Die EU-Führerscheinauflagen
Die Europäische Union hat einheitliche Regelungen geschaffen, um Auflagen und Beschränkungen von Führerscheininhabern festzulegen. Bei einer Überprüfung gemäß § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beziehungsweise bei einer Gutachtenerstellung durch einen Sachverständigen werden Beschränkungen und Auflagen ermittelt.
Diese werden dann in verschlüsselten Zahlen in Ihren Führerschein eingetragen. Diese Schlüsselzahlen sind allgemein gehalten, zeigen fachkundigen Personen aber an, welche behindertengerechte Zusatzausrüstung Sie zum sicheren Führen eines Fahrzeuges benötigen.
WICHTIG:
Die Kennziffern und die dahinterstehenden Bezeichnungen, die im Führerschein eingetragen werden, sind allgemein formuliert und können die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse des Führerscheininhabers nicht berücksichtigen. Damit Sie einen optimalen Umbau erhalten, ist es wichtig, dass Sie sich in einem Fachbetrieb beraten und dort ein vollständiges Angebot erstellen lassen.
Führerscheinauflagen:
(Auszug aus der Liste der Schlüsselzahlen der EU)
Schlüssel-Nr. | Bedeutung |
---|---|
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten. | |
1 | Sehhilfe und/oder Augenschutz |
2 | Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
3 | Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
5 | Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen |
05.01 | ... Nur bei Tageslicht |
05.02 | ... In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region ... |
05.03 | ... Ohne Beifahrer/Sozius |
05.04 | ... Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h |
05.05 | ... Nur mit Beifahrer der im Besitz der Fahrerlaubnis ist |
05.06 | ... Ohne Anhänger |
05.07 | ... Nicht gültig auf Autobahnen |
05.08 | ... Kein Alkohol |
10 | Angepasste Schaltung |
15 | Angepasste Kupplung |
20 | Angepasste Bremsmechanismen |
25 | Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
30 | Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
35 | Angepasste Bedienvorrichtungen |
40 | Angepasste Lenkung |
42 | Angepasste(r) Rückspiegel |
43 | Angepasster Fahrersitz |
44 | Anpassungen des Kraftrades |
44.01 | ... Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel |
44.02 | ... (Angepasste) handbetätigte Bremse |
44.03 | ... (Angepasste) fußbetätigte Bremse |
44.04 | ... Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
44.05 | ... Angepasste Handschaltung und Handkupplung |
44.06 | ... Angepasste Rückspiegel |
44.07 | ... Angepasste Kontrolleinrichtungen |
44.08 | ... Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen |
45 | Kraftrad nur mit Beiwagen |
50 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
51 | Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) |
73 | Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfährzeuge der Klasse B (B1) |
78 | Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe |
104 | Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen |