Leistungsträger

Welche Leistungsträger (früher: Kostenträger) gibt es in Deutschland?

Als Träger kommen die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die Kriegsopferfürsorge (BVG), die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben (SGB III) in Betracht.

Welcher Leistungsträger in Ihrem Fall zuständig ist - abhängig von Ihrem Status - entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Liste möglicher Leistungsträger
Status zuständiger Leistungsträger
Schüler und Studenten Integrationsamt als Träger der Sozialhilfe
Auszubildende Bundesagentur für Arbeit
Opfer eines Arbeits- oder Wegeunfalls Berufsgenossenschaften
Soldaten oder Kriegsversehrte Integrationsamt / Versorgungsamt
Arbeiter und Angestellte
(weniger als 15 Jahre im Berufsleben)
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz Bundesagentur für Arbeit / Integrationsamt
Arbeiter und Angestellte
(mehr als 15 Jahre im Berufsleben)
Deutsche Rentenversicherung Bund
Beamte und Selbständige Integrationsamt
Beschäftigte, die Teilerwerbsminderungsrente beziehen Rentenversicherung, egal wie lange Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden

Antrag wurde gestellt und jetzt?

Sobald Ihr Antrag gestellt ist, hat der Leistungsträger die Verpflichtung, innerhalb von zwei Wochen zu prüfen, ob er zuständig ist. Sollte er nicht zuständig sein, ist er dann verpflichtet, Ihren Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.

Benötigt der Leistungsträger weitere Unterlagen, um entscheiden zu können, so muss er diese ebenfalls binnen zwei Wochen nach Eingang des Antrags anfordern. Ist der Leistungsträger zuständig, hat er die gesetzliche Pflicht innerhalb von drei Wochen zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.

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