Euroschlüssel & Parkausweis

Parkausweis und Parkerleicherungen

EU-Parkausweis
EU-Parkausweis

Menschen mit Bewegungseinschränkungen benötigen in der Regel mehr Platz, um in ihr Fahrzeug aus- oder wieder in es einsteigen zu können. Für sie ist die Nutzung von herkömmlichen Parkplätzen in Innenstädten und Parkhäusern deshalb meistens schwierig bis unmöglich. Es werden aber immer mehr Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Diese dürfen Sie aber nur nutzen, wenn Sie vorher eine entsprechende Genehmigung beantragt und bekommen haben: den europäischen Parkausweis.

Diesen Parkausweis erhalten Sie nur dann, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) aufweist. Der Parkausweis berechtigt zur Nutzung eines entsprechend ausgewiesenen Parkplatzes, wenn er deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegt. Es genügt nicht, den Parkausweis zu besitzen oder bei sich zu führen.

Mit dem Parkausweis dürfen Sie

  • auf Parkplätzen, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind, parken.
  • im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden parken (nur in Kombination mit einer Parkscheibe).
  • im Zonenhalteverbot und auf öffentlichen Parkplätzen die angegebene Parkdauer überschreiten.
  • in Fußgängerzonen während der Verladezeiten parken.
  • in verkehrsberuhigten Zonen parken, solange Sie den Durchgangsverkehr nicht behindern.
  • auf parkscheinpflichtigen Flächen kostenlos parken.

Ein Behindertenparkausweis steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie selbst Ihr Auto gar nicht fahren können. Allerdings darf der Ausweis nur in Situationen verwendet werden, die in einem direkten Bezug zu einer Nutzung durch Sie stehen, also etwa wenn Sie zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Arbeit fahren. Fährt Ihr Assistent für Sie einkaufen, aber ohne dass Sie ihn begleiten, darf er den Parkausweis nicht benutzen.

Zuständig für die Vergabe des Parkausweises sind die lokalen Straßenverkehrsämter. Der Antrag kann mit einem formlosen Anschreiben gestellt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises, eine Kopie Ihres Personalausweises und ein aktuelles Lichtbild bei!

Sonderregelungen:

  • In einigen Bundesländern stehen Ihnen auch dann Parkerleichterungen zu, wenn Sie nicht außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind. Diese Sonderparkausweise sind nur regional gültig und meist vom Grad Ihrer Behinderung abhängig.
  • Auch wenn Sie Ihr Auto nicht selbst fahren können, haben Sie das Anrecht auf einen Behindertenparkausweis. Allerdings darf der Ausweis nur verwendet werden, wenn dieser im direkten Bezug zur Nutzung durch Sie steht (z.B. Ihre Abholung von der Arbeit).

Der europäische Einheitsschlüssel

Der Euroschlüssel.
Der Euroschlüssel.

Seit 1986 wird in Europa kontinuierlich ein einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen auf- und ausgebaut. Der dafür benötigte europäische Einheitsschlüssel – kurz Euroschlüssel – ermöglicht es seinen Inhabern, diese Einrichtungen zu nutzen. Hierbei handelt es sich zurzeit noch meistens um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Kaufhäusern und anderen Gebäuden. Zukünftig soll das System aber auf andere Ein- und Vorrichtungen erweitert werden, die dann ebenfalls ohne Hilfe nutzbar sind, wie zum Beispiel Hebebühnen und Treppenlifte.

Das einheitliche Schließsystem hat einen doppelten Nutzen: Zum einen ermöglicht es den berechtigten Personen ohne Hilfe den uneingeschränkten Zugang und zum anderen werden die meist teuren Anlagen vor Beschädigung durch Vandalismus geschützt. Außerdem können Sauberkeit und Hygiene in einem gewissen Umfang gewährleistet sowie Fremdnutzung ausgeschlossen werden.

Der Euroschlüssel wird unter bestimmten Voraussetzungen (s. u.) gegen eine geringe Gebühr von zurzeit 20,- Euro (Stand 2016) ausgegeben. Sie können den Euroschlüssel beantragen, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis entweder

  • entweder - unabhängig vom Grad der Behinderung - eines der Merkzeichen aG, B, H, Bl eingetragen haben oder
  • das Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 eingetragen haben.

Der Euroschlüssel wird in Deutschland durch den Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) verkauft. Privatpersonen können den Schlüssel durch Zusendung einer Kopie ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen. Anstelle des Schwerbehindertenausweises wird bei Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa eine ärztliche Stellungnahme benötigt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Euroschlüssel wirklich nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich gemacht wird.

Anschrift:
CBF Darmstadt e. V.
, Euroschlüssel, Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 81 22-0, Telefax (0 61 51) 81 22-81, E-Mail: info@cbf-darmstadt.de

Weitere Infos: www.cbf-da.de

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